FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Heizkostenabrechnung, Betriebskosten und unsere Dienstleistungen.
Heizkostenabrechnung
Wann erhalte ich meine Heizkostenabrechnung?
Die Heizkostenabrechnung muss Ihnen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Bei einem Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. ist der Stichtag also der 31.12. des Folgejahres.
Wir bemühen uns, alle Abrechnungen deutlich vor dieser Frist zu erstellen, in der Regel innerhalb von 3-6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Wie wird der Verbrauch aufgeteilt?
Nach der Heizkostenverordnung werden mindestens 50% und höchstens 70% der Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch verteilt. Der Rest wird nach der Wohnfläche umgelegt.
Der genaue Verteilerschlüssel wird im Mietvertrag oder durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft festgelegt.
Was passiert, wenn meine Wohnung bei der Ablesung nicht zugänglich war?
Mit moderner Funk-Messtechnik ist ein Betreten der Wohnung nicht mehr nötig – die Verbrauchswerte werden automatisch per Funk übertragen.
Bei konventionellen Geräten ohne Funkübertragung muss der Verbrauch geschätzt werden, wenn die Wohnung trotz Ankündigung nicht zugänglich war. Die Schätzung erfolgt anhand des Vorjahresverbrauchs oder vergleichbarer Wohnungen.
Betriebskostenabrechnung
Welche Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert 17 umlagefähige Kostenarten:
- Grundsteuer
- Wasser und Abwasser
- Heizung und Warmwasser
- Aufzug
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung (Allgemeinstrom)
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Gemeinschaftsantenne / Kabel
- Wäschepflege
- Sonstige Betriebskosten (wenn vereinbart)
Verwaltungskosten und Reparaturen sind nicht umlagefähig.
Wie lange habe ich Zeit, Einwände gegen die Abrechnung zu erheben?
Als Mieter haben Sie 12 Monate Zeit, Einwendungen gegen die Abrechnung geltend zu machen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung.
Nach Ablauf dieser Frist können Sie nur noch Einwände erheben, wenn Sie die Fristversäumnis nicht zu vertreten haben.
Messgeräte & Technik
Muss ich für die Ablesung zu Hause sein?
Bei moderner Funk-Messtechnik: Nein! Die Verbrauchswerte werden automatisch per Funk übertragen. Sie müssen nicht zu Hause sein und erhalten keine Ablesetermine mehr.
Bei konventionellen Geräten ohne Funkübertragung ist eine jährliche Ablesung vor Ort notwendig. In diesem Fall informieren wir Sie rechtzeitig über den Termin.
Wie oft müssen die Messgeräte ausgetauscht werden?
Die Austauschintervalle variieren je nach Gerätetyp:
- Wasserzähler: Alle 6 Jahre (Kaltwasser) bzw. 5 Jahre (Warmwasser)
- Wärmezähler: Alle 5 Jahre
- Heizkostenverteiler: Ca. 10-12 Jahre (je nach Hersteller)
Wir überwachen die Fristen automatisch und informieren Sie rechtzeitig vor dem Austausch.
Bis wann müssen alle Messgeräte auf Funk umgestellt werden?
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass bis Ende 2026 alle Messgeräte fernablesbar sein müssen. Nicht fernablesbare Geräte, die nach dem 25.10.2020 installiert wurden, müssen bis dahin ersetzt werden.
Wir empfehlen, die Umstellung frühzeitig zu planen, um von den Vorteilen der Funk-Messtechnik zu profitieren.
Wie funktioniert die Funkauslesung genau?
Unsere Funk-Messgeräte (Wärmezähler, Wasserzähler, Heizkostenverteiler) senden ihre Verbrauchsdaten per Funk an einen Gateway im Gebäude. Dieser sammelt die Daten aller Messgeräte und überträgt sie verschlüsselt in unsere Cloud.
So funktioniert der Ablauf:
- Messgeräte erfassen den Verbrauch kontinuierlich
- Mehrmals monatlich werden die Daten per Funk übertragen
- Der Gateway sendet die verschlüsselten Daten in die Cloud
- Wir werten die Daten aus und erstellen Ihre Abrechnung
Ihr Vorteil: Kein Betreten der Wohnung notwendig, keine Ablesetermine, keine Schätzungen.
Was ist ein Heizkostenverteiler und wie funktioniert er?
Ein elektronischer Heizkostenverteiler (HKV) wird direkt am Heizkörper montiert und erfasst die abgegebene Wärmemenge. Er misst die Temperatur am Heizkörper und im Raum und berechnet daraus Verbrauchseinheiten.
Wir setzen moderne Geräte ein, die folgende Werte anzeigen:
- M-Wert: Aktueller Verbrauch der laufenden Periode
- C-Wert (oder Mc): Kontrollwert / Verbrauch der Vorperiode
So läuft die Anzeige an Ihrem Gerät durch – die Gerätenummer steht auf dem Barcode-Aufkleber.
Unsere Heizkostenverteiler sind mit Funktechnologie ausgestattet und werden automatisch ausgelesen.
Erhalten Mieter regelmäßige Verbrauchsinformationen?
Ja! Seit 2022 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Mieter bei fernablesbaren Messgeräten monatliche Verbrauchsinformationen erhalten müssen (Unterjährige Verbrauchsinformation, kurz UVI).
Die Verbrauchsinfo enthält:
- Aktueller Monatsverbrauch für Heizung und Warmwasser
- Vergleich zum Vormonat und Vorjahr
- Vergleich mit einem Durchschnittsnutzer
So können Mieter ihr Heizverhalten anpassen und Energie sparen.
Rauchwarnmelder
In welchen Räumen sind Rauchwarnmelder Pflicht?
Im Saarland sind Rauchwarnmelder in folgenden Räumen vorgeschrieben:
- Alle Schlafräume
- Alle Kinderzimmer
- Alle Flure, die als Rettungswege dienen
Wir empfehlen zusätzlich die Installation in Wohnzimmern und anderen Aufenthaltsräumen.
Wer ist für die Wartung verantwortlich?
Die Installation ist grundsätzlich Aufgabe des Eigentümers. Die Wartung kann per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden – dies ist im Saarland üblich.
In der Praxis empfehlen wir, die Wartung durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen. So ist sichergestellt, dass die Wartung ordnungsgemäß dokumentiert wird und im Schadensfall keine Haftungsprobleme entstehen.
Wie oft müssen Rauchwarnmelder geprüft werden?
Rauchwarnmelder müssen mindestens einmal jährlich gewartet werden. Die Wartung umfasst:
- Sichtprüfung auf Beschädigungen
- Funktionsprüfung mit der Prüftaste
- Prüfung der Raucheintrittsöffnungen
- Überprüfung der Umgebung (Mindestabstände)
Die Wartung muss dokumentiert werden. Wir erstellen für jede Wohnung ein rechtssicheres Protokoll.
Welche Rauchwarnmelder-Typen bieten Sie an?
Wir bieten drei verschiedene Rauchwarnmelder-Typen an, die sich im Wartungsaufwand unterscheiden:
- Typ A – Standard: Jährliche Wartung vor Ort durch unsere zertifizierten Fachkräfte. Klassische Lösung mit persönlichem Kontakt.
- Typ B – Funk mit Sichtprüfung: Die jährliche Funktionsprüfung erfolgt per Funkauslesung. Nur alle 3 Jahre ist eine Sichtprüfung vor Ort nötig.
- Typ C – Komplett ferngewartet: Vollständige Wartung per Funk – es sind keine Vor-Ort-Termine mehr erforderlich. Ideal für Mieter, die schwer erreichbar sind.
Alle unsere Rauchwarnmelder sind Q-zertifiziert und erfüllen die höchsten Qualitätsstandards. Gerne beraten wir Sie, welcher Typ für Ihre Liegenschaft am besten geeignet ist.
Allgemeine Fragen
Welche Region betreuen Sie?
Wir betreuen Immobilien im gesamten Saarland sowie in den angrenzenden Gebieten. Unser Servicegebiet umfasst unter anderem:
- Saarbrücken und Umgebung
- St. Ingbert
- Homburg
- Neunkirchen
- Völklingen
- Saarlouis
- Merzig
- St. Wendel
Wie kann ich Kunde werden?
Der Wechsel zu uns ist einfach:
- Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail
- Wir vereinbaren einen kostenlosen Beratungstermin
- Wir prüfen Ihre vorhandene Messtechnik
- Sie erhalten ein individuelles Angebot
- Bei Beauftragung übernehmen wir alle weiteren Schritte
Den Wechsel vom bisherigen Anbieter koordinieren wir für Sie.
Was kostet Ihre Dienstleistung?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Anzahl der Wohneinheiten
- Umfang der benötigten Leistungen
- Art und Zustand der Messtechnik
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles, transparentes Angebot. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir antworten persönlich und meist noch am selben Werktag.
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